Zugriffsrechten liegen Verträge zwischen einem Lizenzgeber und
einem Lizenznehmer zugrunde.
Da der Lizenzgeber seine Dienste nicht in jedem Fall auf seiner eigene
Plattform zur Verfügung stellt, muss bei
der Kommunikation zwischen dem Server des Dienstanbieters und dem
Rechteserver eine Kennung der anfragenden Plattform angegeben werden.
Diese Kennung identifiziert den Service Provider,
der den Dienst elektronisch zu Verfügung stellt.
Lizenzgeber | Service Provider | URL der Plattform |
---|---|---|
Thieme | nur verlagseigen | www.thieme-connect.de |
Beck:Der große Beck | verlagseigen HBZ |
rsw.beck.de beck-gross.digibib.net |
American Psychological Association: Datenbank PsycInfo |
keine eigene Plattform SilverPlatter Ebsco-Host ... |
web5.silverplatter.com search.epnet.com ... |
Jeder Lizenz können ein oder mehrere Service Provider zugeordnet werden, über die ein Lizenznehmer vertraglich Zugriff über die lizenzierten Ressourcen hat.
Durch explizite Kennung des Providers werden für die Ressourcenkennungen (Datenbanknamen, Zeitschriftennamen) Namensräume geschaffen, innerhalb derer der Provider seine Ressourcen beliebig bezeichnen kann. Die explizite Providerkennung bietet weiterhin den Vorteil, dass die Anfragen unabhängig vom physikalisch genutzten Server gestellt werden können. Bei Servermigrationen oder der Einführung von Spiegelservern zur Lastverteilung müssen keine Daten im Rechteserver geändert werden.